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Allinkl. Inkasso GmbH Full Service Forderungsmanagement         Düsseldorf, Freitag den: 
Bearbeiter: G. Grube


Unser Aktenzeichen: DE.2933.114.3445.2224

Forderungsmanagement für Werle-Media 
Betrifft: Zahlungsverzug / Contentdiebstah


Weiter führende Inhalte: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung

Wir weisen Sie im Namen unseres Mandanten, Werle-Media AG daraufhin,  dass es verboten ist jegliche Bilder aus Suchmaschienen o.ä zu kopieren & zu verfältigen. 
Es bedarf dabei keinerlei Wasserzeichen o.ä
Die Firma Werle-Media AG, lässt derartige Fälle durch eine externe Firma (Copyright Solutions) verfolgen. Die Bilder unseres Mandanten sind durch eine Interne Bildnr. gespeichert. 

Sie haben Fragen rund um diese Methoden? - Bitte wenden Sie sich hierzu an die Experten der Werle-Media AG, oder der Copyright Solutions GmbH, leider können wir Ihnen keine genaueren Auskünftige über dieses Verfahren mitteilen.
Bitte wenden Sie sich an mahnung@werle-media.com


Auftraggeber:
Werle-Media AG
Sophienstr. 51 - 63
68159 Mannheim
Geschäftsinhaber: Philipp Werle


 

Allinkl. Inkasso GmbH

August-Schmid-str. 9

44227 Düsseldorf

DE - Deutschland

Kontakt

 

Info@allinklinkasso.de

 

Rechtliches:

 

Telefon: 01805 - 30 40 55 91 (14 Cent aus dem Festnetz der DTAG, max. 42 Cent aus Mobilnetzen)
Fax: 01805 - 30 40 55 92 (14 Cent aus dem Festnetz der DTAG, max. 42 Cent aus Mobilnetzen)

USt-ID: DE262207723,
Steuernummer: 108/120/60059
Amtsgericht Düsseldorf

Zugelassenes Inkasso Unternehmen nach § 10 Abs.1 Nr.1 RDG.

Geschäftsführerin: Caroline Rische 
Web: www.allinkasso.de
 


Eine Zahlungszuordnung ist nur mit dem kompletten Aktenzeichen möglich. Eine Weitere Kontaktaufnahme ist nicht mehr notwendig. Sollten Sie die Zahlung nicht weiter leisten, so möchten wir Sie schon jetzt darauf aufmerksam machen dass nach Ermächtigung durch unseren Mandanten die Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren druchgesetzt wird, was für Sie eine erhebliche Zusatzleistung zur Folge haben würde. Wenn nötig, wird die Forderung durch usnere Vertragsanwälte im Klageverfahren durchgesetzt. Aus einem Villstreckungsbeschid oder einem Urteil kann die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeletiet werden. Eine Vollstreckung kann u.ä die Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslostengeldgeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw. nach sich ziehen.

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